Kindergarteneinschreibung

Kontakt
Schloß 4
2542 Kottingbrunn

Gabriele Sellner
Tel:        +43 2252 76104 131
E-Mail:  gabriele.sellner@kottingbrunn.gv.at


Aufnahme in den Kindergarten
Eine Aufnahme in den Kindergarten ist frühestens ab dem vollendeten 2,5 Lebensjahr möglich und erfolgt durch den Kindergartenerhalter im Einvernehmen mit der Kindergartenleitung nach Möglichkeit der vorhandenen freien Plätze.
Dazu werden die Eltern der Kinder, die bis zu Beginn oder im Verlauf des kommenden Kindergartenjahres das 2,5 Lebensjahr erreichen, bis Mitte Dezember des laufenden Jahres mit dem Ersuchen angeschrieben, das beiliegende Anmeldeformular ausgefüllt an die Marktgemeinde Kottingbrunn zu übermitteln.

Kindergartenbesuch
Der Besuch des Kindergartens ist in der Zeit von Montag bis Freitag von 7:00 bis 13:00 Uhr kostenlos.
Für Spiel- und Fördermaterial wird monatlich ein Beitrag von € 14,30 eingehoben.

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Weiters besteht das Angebot ein warmes Mittagessen einzunehmen. Dieses wird von Catering & Schulessen Operschall geliefert, und wird nach ernährungstechnischen Grundlagen in Zusammenarbeit mit einer Ernährungswissenschafterin zusammengestellt. Pro Menü wird dafür ein Betrag von € 3,60 verrechnet. 

Nachmittagsbetreuung
Der Kindergartenerhalter hat entsprechend dem Bedarf der Kinder und Eltern (Erziehungsberechtigten) nach der Bildungszeit eine Erziehungs- und Betreuungszeit im Kindergarten einzurichten.

Für die Anwesenheit des Kindes von Montag bis Freitag zwischen 13:00 und 17:00 Uhr wird durch den Kindergartenerhalter folgender monatlicher indexgebundener Kostenbeitrag für die Nachmittagsbetreuung eingehoben. (Bitte beachten Sie, dass sich die Öffnungszeiten der NÖ Landeskindergärten nach den Bedarfsmeldungen der Eltern richten und daher in jedem Kindergarten unterschiedlich sind.) 












bis 20 Stunden€   62,-
bis 30 Stunden€   74,-
bis 40 Stunden€   87,-
bis 50 Stunden€   99,-
bis 60 Stunden€ 111,-
bis 70 Stunden€ 117,-
bis 80 Stunden€ 123,-
mehr als 80 Stunden€ 148,-


In sozialen Härtefällen kann schriftlich um Ermäßigung des Kostenbeitrages für die Nachmittagsbetreuung angesucht werden. Hierzu sind die Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebender Familienmitglieder vorzulegen. Antragsformulare dazu liegen am Gemeindeamt, Abteilung Amtsleitung, auf.

Verpflichtendes Kindergartenjahr
Die Eltern (Erziehungsberechtigten) sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und bis zum 31. August des jeweiligen Jahres das fünfte Lebensjahr vollendet haben, ab dem Zeitpunkt des mit September des jeweiligen Jahres beginnenden Kindergartenjahres, einen Kindergarten besuchen.
Die Verpflichtung zum Kindergartenbesuch beginnt mit dem ersten Montag im September dieses Kindergartenjahres und endet mit Beginn der Hauptferien.
Die Kinder haben den Kindergarten an mindestens 4 Tagen der Woche für mindestens 20 Stunden im Rahmen der Bildungszeit zu besuchen. Während dieser Zeit ist ein Fernbleiben vom Kindergarten nur im Fall einer gerechtfertigten Verhinderung des Kindes insbesondere bei
•   Erkrankung des Kindes oder der Eltern (Erziehungsberechtigten),
•   außergewöhnlichen Ereignissen,
•   urlaubsbedingter Abwesenheit (maximal 5 Wochen während der kindergartenpflichtigen Zeit)
zulässig.

Die Eltern haben die Kindergartenleitung von jeder Verhinderung des Kindes umgehend zu benachrichtigen.
Diese Angaben unterliegen dem NÖ Kindergartengesetz 2006.