Wenn ein Haustier stirbt, stellt sich oft die Frage: Wohin mit dem toten Tierkörper?
Gab es früher verschiedene gemeindespezifische Lösungen, so gibt es ein einheitliches Sammelsystem, das von den NÖ Abfallverbänden gemeinsam mit dem Land NÖ aufgebaut wurde.
Um eine hygienische, saubere und unkomplizierte Entsorgung von toten Heimtieren und tierischen Abfällen aus Haushalten zu ermöglichen wurden vom GVA Baden in 9 Gemeinden Sammelstellen errichtet. Dort können unter Beachtung vorgegebener Richtlinien Tiermaterialien in gekühlte Behälter entsorgt werden.
Für die Abgabe stehen gekühlte Behälter mit einer Öffnung von 40 x 35 cm zur Verfügung, die regelmäßig entleert werden. Die Tierkörper-Sammelstellen sind für private Haushalte eingerichtet. Gewerbliche Betriebe wie z.B. Schlachtbetriebe und landwirtschaftliche Direktvermarkter dürfen diese nicht benutzen.
Die Kosten für die Tierkörpersammlung und -entsorgung werden für die unten angeführten Übernahmestellen aus den Mitteln der Seuchenvorsorgeabgabe bestritten.
Richtlinien zur Benutzung der Tierkörpersammelstelle
• verendete oder getötete Heimtiere
• tierische Abfälle aus Haushalten (Fleischabfälle)
• verunfallte tote Wildtierkörper (Fallwild), deren Beseitigung im öffentlichen Interesse geboten ist
Verboten ist das Einbringen von seuchenverdächtigen Tieren. Dafür besteht Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde.
ACHTUNG:
• Größere Heimtiere oder Nutztiere aus der Landwirtschaft werden auch weiterhin direkt bei der Anfallstelle von der Fa. SARIA abgeholt.
• Gewerbliche Betriebe wie Schlachthöfe und Direktvermarkter müssen alle Schlachtabfälle laut Tiermaterialien-Gesetz direkt bzw. auf eigene Kosten entsorgen.
• Tiere, für die ein Entsorgungsnachweis erforderlich ist oder bei denen Seuchenverdacht besteht, werden von der Fa. SARIA abgeholt - Tel. 02272/64271-55.
Abgabestelle:
Gewerbestraße 16, 2542 Kottingbrunn