Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2025
Wahlzeit:
In der Marktgemeinde Kottingbrunn sind die Wahllokale von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.
Wahllokale:
Sprengelwahlbehörde 1:
Kindergarten 4, Emmerich-Kalman-Gasse 22, 2542 Kottingbrunn
Sprengelwahlbehörde 2:
Festsaal, Schloß 4, 2542 Kottingbrunn
Sprengelwahlbehörde 3:
Veranstaltungshalle, Volksschule Kottingbrunn, Volksschulplatz 1, 2542 Kottingbrunn
Sprengelwahlbehörde 4:
Gemeindesaal, Waldmannsgasse 1, 2542 Kottingbrunn
Sprengelwahlbehörde 5:
Kindergarten 3, Bahnstraße 40, 2542 Kottingbrunn
Sprengelwahlbehörde 6:
Kindergarten 1, Renngasse 22, 2542 Kottingbrunn
Wahlservice:
Die „Amtliche Wahlinformation“ wird Anfang Dezember mit der Post zugestellt. Achten Sie daher bitte auf diese Mitteilung. Sie ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet Informationen für die Beantragung einer Wahlkarte, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Abschnitt für die Mitnahme in das Wahllokal. Bitte nehmen Sie diesen Abschnitt am Wahltag in das Wahllokal mit. Sie erleichtern damit den Sprengelwahlbehörden die Wahlabwicklung. Sofern Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte.
Wie und wo kann ich die Wahlkarte beantragen?
Sie können die Wahlkarte bei der Marktgemeinde Kottingbrunn, vorausgesetzt Sie sind hier in der Wählerevidenz eingetragen und scheinen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis unserer Gemeinde auf, mündlich oder schriftlich (am Postweg, per Telefax 02252/76104 DW 181, per E-Mail: gemeindeamt@kottingbrunn.gv.at oder über die Internetmaske www.meinewahlkarte.at oder www.oesterreich.gv.at oder die Smartphone-App „Digitales Amt) beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung beantragen.
Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig!
Schriftlich:
grundsätzlich bis zum vierten Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 22. Jänner 2025); wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag (Freitag, 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr).
Wie bereits erwähnt, steht für die schriftliche Antragstellung auch die der amtlichen Wahlinformation angeschlossene Anforderungskarte zur Verfügung, oder Sie verwenden das Antragsformular der Gemeinde. Der Wahlkarten-Antrag kann aber auch formlos gestellt werden.
Beim schriftlichen Antrag ist die Identität entweder
- durch Angabe der Passnummer oder
- durch Angabe der Buchstaben/Ziffernkombination (diese finden Sie in Ihrer Wahlinformation)
- durch Anschluss einer Kopie des Reisepasses oder der Kopie einer Urkunde
- im Fall einer elektronischen Einbringung auch durch eine qualifizierte elektronische Signatur glaubhaft zu machen.
Achtung: Die angebrachten Barcodes auf der „Amtlichen Wahlinformation“ dienen lediglich der automatisierten und raschen Verarbeitung bei der Wahlkartenantragstellung.
Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte für die Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2025
Mündlich (persönlich):
bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag (Freitag, 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr).
Bei einer mündlichen Antragstellung benötigen Sie ein Identitätsdokument:
- idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Pass, Führerschein, Personalausweis, Urkunde)
Elektronisch:
grundsätzlich bis zum vierten Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 22. Jänner 2025)
Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente. Über www.meinewahlkarte.at oder www.oesterreich.gv.at oder die Smartphone-App „Digitales Amt“ können Sie rund um die Uhr Ihre Wahlkarte beantragen.
Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z. B. Ortsabwesenheit, Bettlägerigkeit, Auslandsaufenthalt, Aufenthalt in einem anderen Wahlsprengel als dem Ihrer Eintragung im Wählerverzeichnis, etc.) enthalten muss.
Bei der Gemeinderatswahl können Sie als Wahlkartenwähler nur vor einer Sprengel- bzw. besonderen Wahlbehörde innerhalb des Gemeindegebiets wählen oder von der Briefwahl Gebrauch machen.
Übermittlung von Briefwahlkarten an die Gemeindewahlbehörde:
Die Briefwahlkarte (diese sollte aus datenschutzgründen im Überkuvert verpackt sein) ist vom Wähler an die Gemeindewahlbehörde so zeitgerecht zu übermitteln, dass die Sendung spätestens am Wahltag, 26. Jänner 2025, um 06:30 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde einlangt. Das Gesetz sieht keine Einschränkungen auf bestimmte Übermittlungsarten vor. Daher kann die Briefwahlkarte per Post, mit Boten, durch persönliche Abgabe, Einwerfen in den Gemeindepostkasten oder auf sonstigem Weg übermittelt werden.
Darüber hinaus kann die Briefwahlkarte am Wahltag bis zum Schließen des Wahllokals (15:00 Uhr) jener Sprengelwahlbehörde, in deren Wählerverzeichnis der Wähler eingetragen ist, übermittelt werden.
Briefwahl unmittelbar nach persönlicher Ausfolgung in den Räumen der ausstellenden Behörde (Bürgerservice im Erdgeschoß):
Es besteht die Möglichkeit, dass die Wählerin oder der Wähler, dem eine Wahlkarte ausgestellt und persönlich ausgefolgt wurde, nach Vornahme der für die Stimmabgabe notwendigen Eintragungen, die Wahlkarte im Gemeindeamt zur Weiterleitung an die Wahlbehörde sogleich wieder abgibt. Hierfür steht für eine solche Stimmabgabe unter Wahrung des Wahlgeheimnisses eine Wahlzelle im Bürgerservice zur Verfügung. Diese Wahlzelle ist barrierefrei erreichbar.
Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt frühestens ab Anfang Jänner 2024 eingeschrieben an Ihre angegebene Adresse.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so sind wir gerne bereit, Ihnen diese persönlich im Bürgerservice/Meldeamt, telefonisch unter der Rufnummer 02252/76104 DW 160 (Frau Riegler) und DW 112 (Frau Hartmann) oder per E- Mail: maria.riegler@kottingbrunn.gv.at zu beantworten.