Heizkostenzuschuss

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Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss  in der Höhe von € 150,- für die Heizperiode 2025/26 zu gewähren. 

Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2026 beantragt werden. 

Antrag NÖ Heizkostenzuschuss 2025-2026

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

Voraussetzungen

Von der Förderung ausgenommen sind

Einkommensgrenzen

Bruttoeinkommensgrenze ist der geltende Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG) ab 1. Jänner 2026.

1. Tabelle zur Prüfung der Einkommenshöchstgrenze (Brutto):

Alleinstehend € 1.308,39
Alleinerziehend, 1 Kind € 1.510,27
Alleinerziehend, 2 Kinder € 1.712,15
Alleinerziehend, 3 Kinder € 1.914,03
Ehepaar, Lebensgefährten € 2.064,12
Paar, 1 Kind € 2.266,00
Paar, 2 Kinder € 2.467,88
Paar, 3 Kinder € 2.669,76
jede weitere erwachsene Person €    755,73

* Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von € 201,88 hinzuzurechnen, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
  

2. Tabelle zur Prüfung der Einkommenshöchstgrenze bei BezieherInnen von
 Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von
Kinderbetreuungsgeld etc. (Brutto):

 Alleinstehend € 1.526,46
 Alleinerziehend, 1 Kind € 1.761,99
 Alleinerziehend, 2 Kinder € 1.997,52
 Alleinerziehend, 3 Kinder € 2.233,05
 Ehepaar, Lebensgefährten € 2.408,14
 Paar, 1. Kind € 2.643,67
 Paar, 2 Kinder € 2.879,20
 Paar, 3 Kinder € 3.117,73
 3. erwachsene Person €    881,68

* Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von € 235,53 hinzuzurechnen, solange für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
 

Da die Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld nur 12 Mal im Jahr bezogen werden, sind die Richtsätze der
2. Tabelle zu verwenden.

Besondere Hinweise:

Die Förderung des Landes NÖ wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

NÖ Heizkostenzuschuss 2025_2026 Richtlinie inkl. DSGVO
Erlaeuterungen zu den Richtlinien des NÖ HKZ 2026

Heizkostenzuschuss der Marktgemeinde Kottingbrunn

Haushalte, in welchen zumindest eine Person mit Hauptwohnsitz in Kottingbrunn lebt, welche gemäß den Richtlinien des Landes Niederösterreich Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss hat, wird seitens der Marktgemeinde Kottingbrunn ein zusätzlicher Heizkostenzuschuss von € 275,- pro Heizperiode gewährt. Zusätzlich zu den Vorgaben des Landes Niederösterreich, ist für die Beantragung des zusätzlichen Heizkostenzuschusses eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, dass die höchstzulässigen Einkommensgrenzen auch durch weitere Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht überschritten werden.

Der Antrag hiezu kann schriftlich am Gemeindeamt beantragt werden und ist bis spätestens 30.  April 2026 für die vergangene Heizperiode beim Gemeindeamt einzubringen.

Formular Heizkostenzuschuss Marktgemeinde Kottingbrunn