Kanalergänzungsabgabe

Ändert sich die Berechnungsfläche durch Zubau, Dachausbau, Aufstockung, etc., so ist die Kanaleinmündungsabgabe neu zu berechnen und eine Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe ist zu entrichten. 

Die Ergänzungsabgabe ergibt sich aus dem Differenzbetrag der Abgabe vor Änderung und der Abgabe nach der neuen Berechnung. Beide Abgaben sind jedoch immer mit dem zum Zeitpunkt der Neuberechnung geltenden Einheitssatz zu berechnen (€ 14,19 zzgl. 10 % Ust.).

Grundlage der Gebühren ist die Kanalabgabenordnung der Marktgemeinde Kottingbrunn. 

Zuständig
Bauamt
Schloß 4 / 2. Stock
2542 Kottingbrunn

Irene Pazdernik
Tel:         +43 2252 76104 DW 143
E-Mail:    irene.pazdernik@kottingbrunn.gv.at    

Verordung
Kanalabgabenordnung 
Verordnung über die Änderung der Kanalabgabenordnung der Marktgemeinde Kottingbrunn - Kanaleinmündungsabgabe 2007