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Förderumfang
Die Herstellung und Vergrößerung einer Dach- oder Fassadenbegrünung wird mit 20 Prozent der nachgewiesenen Herstellungskosten, abzüglich etwaiger Förderungen gefördert.
Der Förderbetrag beträgt
Kleinere Flächen werden nicht gefördert.Der Antrag ist mittels Antragsformular binnen 6 Monaten nach Fertigstellung und Rechnungslegung einzubringen.
Erforderliche Unterlagen
Richtlinie über die Vergabe von Zuwendungen anlässlich besonderer Anlässe sowie von Förderungen und Zuschüssen (752 KB) - .PDF