Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung

Förderumfang

Die Herstellung und Vergrößerung einer Dach- oder Fassadenbegrünung wird mit 20 Prozent der nachgewiesenen Herstellungskosten, abzüglich etwaiger Förderungen gefördert. 

Der Förderbetrag beträgt 

  • bei einer zusammenhängenden begrünten Fläche von über 50 m² maximal € 1.000,-
  • bei einer zusammenhängenden begrünten Fläche von 15 bis 50 m² maximal € 500,-

Kleinere Flächen werden nicht gefördert.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Rechnung
  • Zahlungsbestätigung

Zuständig

Formulare

Zuständigkeiten