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Förderumfang
Die Herstellung und Vergrößerung einer Dach- oder Fassadenbegrünung wird mit 20 Prozent der nachgewiesenen Herstellungskosten, abzüglich etwaiger Förderungen gefördert.
Der Förderbetrag beträgt
Kleinere Flächen werden nicht gefördert.
Erforderliche Unterlagen