Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung

Förderumfang

Die Herstellung und Vergrößerung einer Dach- oder Fassadenbegrünung wird mit 20 Prozent der nachgewiesenen Herstellungskosten, abzüglich etwaiger Förderungen gefördert. 

Der Förderbetrag beträgt 

  • bei einer zusammenhängenden begrünten Fläche von über 50 m² maximal € 1.200,-
  • bei einer zusammenhängenden begrünten Fläche von 15 bis 50 m² maximal € 600,-

Kleinere Flächen werden nicht gefördert.

Der Antrag ist mittels Antragsformular binnen 6 Monaten nach Fertigstellung und Rechnungslegung einzubringen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Rechnung
  • Zahlungsbestätigung

Richtlinie über die Vergabe von Zuwendungen anlässlich besonderer Anlässe sowie von Förderungen und Zuschüssen (752 KB) - .PDF

Zuständig

Formulare