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Förderumfang
Der nachträgliche Einbau einer Wärmepumpenanlage als Ersatz eines bestehenden, mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizsystems, sowie der Neubau von Solar- und Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet von Kottingbrunn wird mit 20% der nachgewiesenen Baukosten, abzüglich etwaiger Förderungen, jedoch maximal € 700,00 gefördert, wenn der Förderungswerber seinen Hauptwohnsitz in diesem Gebäude gemeldet hat. Photovoltaikanlagen mit geringer Leistung bis max. 2kWp („Balkonkraftwerke“) werden maximal mit € 100,00 gefördert.
Förderbedingung
Gefördert werden nur Maßnahmen im Zusammenhang mit Wohnraumnutzung und Mobilität (z.B. Wohnraumheizung, Warmwasserbereitung, Lademöglichkeit für eigene Elektrofahrzeuge, nicht aber Beheizung von Schwimmbädern).
Der Antrag ist mittels Antragsformular binnen 6 Monaten nach Fertigstellung und Rechnungslegung einzubringen.
Erforderliche Unterlagen
Richtlinie der Marktgemeinde Kottingbrunn über die Vergabe von Zuwendungen anlässlich besonderer Anlässe, Förderungen, Zuschüssen - konsolidierte Fassung (44 KB) - .PDF