Sehr geehrte Bauwerberin,
sehr geehrter Bauwerber,
wir weisen Sie darauf hin, dass für die Umsetzung von Bauvorhaben folgende gesetzliche Grundlagen einzuhalten sind:
Die oben angeführten gesetzlichen Grundlagen finden Sie auch im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS): https://www.ris.bka.gv.at
Für folgende Bereiche stehen Ihnen Informationen und Formulare zur Verfügung:
Alle erforderlichen Unterlagen (Ansuchen und Beilagen) sind analog im Bauamt einzureichen.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit einer "Vorab-Überprüfung" Ihrer fast fertigen Unterlagen (bitte Termin vereinbaren).