Grundsätzlich ist zwischen der Kanaleinmündungsabgabe, der Kanalbenützungsgebühr und der Wasseranschlussabgabe zu unterscheiden. Die Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe (= 1-malige Anschlussgebühr) und der Kanalbenützungsgebühr (=jährlich zu entrichten) ist von der Größe des Hauses und der Anzahl der angeschlossenen Geschosse abhängig. Dies macht eine Erhebung vor Ort und eventuell eine Begehung erforderlich.
Um Anschluss für Kanal können Sie in der Abteilung Bauamt ansuchen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Errichtung und zum Betrieb Hausanschlusskanal.Merkblatt Hausanschluss
Kanaleinmündungsabgabe
Einmalige Gebühr, Berechnung durch die Abteilung Bauamt
Einheitssatz Kanaleinmündungsabgabe Schmutzwasserkanal: € 18,03 (+10% USt)
Kanalbenützungsgebühr - Was ist das?
Für die Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten.
Höhe der Abgabe
Berechnungsfläche x Einheitssatz (+10% USt)
Der Einheitssatz beträgt: nur Schmutzwasser EUR 2,65 (+10% USt)
Die Berechnungsfläche ergibt sich aus den Geschossflächen aller angeschlossenen Geschosse, wobei angeschlossene Kellergeschosse (ausgenommen gewerbliche Nutzung) und nicht angeschlossene Gebäudeteile nicht berücksichtigt werden.
Grundlage der Gebühren ist die Kanalabgabenordnung der Marktgemeinde Kottingbrunn.
Verordnung über die Erlassung einer KanalabgabenordnungVerordnung über die Änderung der Kanalabgabenordnung - Kanalbenützungsgebühr 2011
Änderung der Kanalabgabenordnung GR 15.12.2020
Antrag auf Errichtung eines Kanalanschlusses