Lagerungen und Grabarbeiten
Gemäß § 90 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 60) ist für Arbeiten auf oder neben der Straße eine Bewilligung der Behörde erforderlich:
- Grabungsarbeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen
- Baustelleneinrichtungen
- Lagerung von Baumaterialien
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BA-Antrag auf Benützung von öffentlichem Gut
BA-Antrag um Abänderung im öffentlichen Gut