Verkehr

Lagerungen und Grabarbeiten 

Gemäß § 90 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 60) ist für Arbeiten auf oder neben der Straße eine Bewilligung der Behörde erforderlich:

  • Grabungsarbeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen
  • Baustelleneinrichtungen
  • Lagerung von Baumaterialien

DOWNLOADS
BA-Antrag auf Benützung von öffentlichem Gut
BA-Antrag um Abänderung im öffentlichen Gut