Baueinreichung

Bewilligungspflicht

Für bewilligungspflichtige Vorhaben nach § 14 benötigen Sie komplette Einreichunterlagen (Pläne, Beschreibung, Berechnungen, etc.) vom befugten Planverfasser (Architekt, Baumeister).

Das vereinfachte Bewilligungsverfahren nach § 15 der NÖ Bauordnung ist ein Verfahren, das es ermöglicht, bestimmte Bauvorhaben mit weniger bürokratischem Aufwand und in kürzerer Zeit zu genehmigen. Es richtet sich in der Regel an kleinere Bauprojekte, die keine erheblichen Auswirkungen auf die Umgebung haben. Durch dieses Verfahren können Bauherren schneller mit ihren Vorhaben beginnen, da die Anforderungen an die Einreichung von Unterlagen und die Dauer des Genehmigungsprozesses reduziert sind.

Das Bewilligungsverfahren dauert ca. 8 -10 Wochen.

DOWNLOADS
BA-Baustatistik Datenblatt
BA-Antrag Kanalanschluss
BA-Ansuchen um baubehördliche Bewilligung
BA-Antrag um Abänderung im öffentlichen Gut