Zahlungserleichterung

Zahlungserleichterungen werden in Form von Raten (12 Monatsraten) oder Stundungen (1 Jahr Stundung) mit 6 % Stundungszinsen gewährt.

Für die Gewährung von Zahlungserleichterungen ist ein schriftliches Ansuchen inklusive Vermögenserklärung notwendig.