Stellungspflicht

Die Stellungspläne werden vom Bundesheer laufend aktualisiert. Es wird daher empfohlen, die für Sie maßgeblichen Termine regelmäßig auf deren Gültigkeit zu überprüfen. https://karriere.bundesheer.at/stellung

Darüber hinaus werden alle Wehrpflichtigen im Regelfall 6 bis 8 Wochen, wenn erforderlich jedoch auch früher bzw. auch bis zu drei Wochen vor dem jeweiligen Stellungstermin, individuell und schriftlich zur Stellung geladen.

Jeder Stellungspflichtige wird persönlich mittels "Ladung zur Stellung" über seinen Stellungstermin schriftlich informiert. 

Grundsätzlich werden Stellungspflichtige frühestens in dem Kalenderjahr, in dem sie 18 Jahre alt werden zur Stellung herangezogen. Sie können sich aber bereits mit 17 Jahren freiwillig der (vorzeitigen) Stellung unterziehen, wenn Grundwehrdiener Ihren Grundwehrdienst bzw. Ausbildungsdienst vorzeitig leisten möchten.

Kontakt Stellungskommission Niederösterreich
Hessstraße 17
3100 St. Pölten
Tel.: 050201-3041110
Email: bundesheer.n@bmlv.gv.at

Wenn Sie tauglich sind, werden Sie voraussichtlich noch in diesem oder im darauffolgenden Jahr zum Bundesheer einberufen. Bei Fragen im Zusammenhang mit Ihrer bevorstehenden Einberufung zum Grundwehrdienst ist die Ergänzungsabteilung Niederösterreich zu kontaktieren.

Ergänzungsabteilung Niederösterreich
Kommandogebäude FM Hess
Schießstattring 8-10
3100 St. Pölten
Tel.: 050201 / 30-41040 oder 050201 / 30-41030
Email: bundesheer.n@bmlv.gv.at