Die Mitarbeiter des Meldeamts stehen Ihnen während der Parteienverkehrszeiten gerne zur Verfügung.
Meldeamt
Schloß 4
2542 Kottingbrunn
Tel: +43 2252 76104 160
Informationen zum Meldeservice
Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft vorzunehmen. Die Anmeldung kann persönlich durch den Meldepflichtigen, durch einen Boten oder postalisch erfolgen.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- ein vollständig ausgefüllter und vom Unterkunftgeber unterfertigter Meldezettel (mit Originalunterschriften)
- Öffentliche Urkunden, aus denen Familien- oder Nach- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen, z. B. Reisepass und Geburtskunde;
- Unterkunftnehmer, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (Fremde): Reisedokument (z.B. Reisepass)
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Meldezettel
Eine Abmeldung ist innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.
- Ein vollständig ausgefüllter Meldezettel ist vorzulegen. Zur Abmeldung ist die Unterschrift des Unterkunftgebers auf dem Meldezettel nicht erforderlich.
Eine Abmeldung kann nicht nur bei der Meldebehörde, die örtlich für die von der Abmeldung betroffenen Unterkunft zuständig ist, vorgenommen werden, sondern auch bei der für die Anmeldung zuständigen Meldebehörde
Strafregisterbescheinigung
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilungen enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.
Strafregisterbescheinigung - Antrag auf Ausstellung
Bestätigung des Dienstgebers für die Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung
Bestätigung des Dienstgebers für die Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge