Bauende und Benützung
Ist ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben fertig gestellt, so hat dies der Bauherr der Baubehörde unaufgefordert zu melden.
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BA-Bescheinigung des Bauführers
BA-Bestätigung der Lagerichtigkeit
BA-Fertigstellungsanzeige
BA-Abänderungen zur Baubewilligung