Aufschließungsgebühren

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ERSCHLIESSUNG EINES GRUNDSTÜCKS

Diese Kosten und Gebühren fallen an
Beim Erwerb eines Baugrundes fallen über den Kaufpreis hinaus zahlreiche Neben- und Folgekosten an. Hier muss vor allem zwischen den Aufschließungskosten und Anschlussgebühren unterschieden werden. 

Was sind die Aufschließungskosten? 
Die Aufschließungskosten sind einmalig an die Gemeinde als Abgabe zu entrichten und dienen der Finanzierung der Errichtung und Erhaltung der Straßen und Beleuchtung. Die Abgabenhöhe richtet sich nach der Grundstücksfläche.

Berechnung 
Quadratwurzel der Bauplatzfläche x Bauklasse x Einheitswert
Der derzeit gültige Einheitssatz beträgt € 500,-

Verordnung Einheitssatz zur Berechnung der Aufschließungsabgabe GR 15.12.2020

Unterscheidung Aufschließungskosten und Anschlussgebühren
Von den Aufschließungskosten zu unterscheiden, sind die Anschlussgebühren für Strom, Gas, Kanal, Telefon sowie die Baukosten für die Herstellung der Leitungen, Rohre und Kabel ab der Grundstücksgrenze bis hin zum Haus.

Auch diese werden fälschlicherweise manchmal als „Aufschließungskosten“ bezeichnet. Diese Gebühren ist direkt an das Versorgungsunternehmen (Strom- und Gasanbieter, Kanal, Fernwärme, Telekommunikationsunternehmen etc.) zu entrichten und die möglicherweise anfallenden Baukosten für die Herstellung der Leitungen bis direkt zum Haus sind vom Bauherrn zu tragen.