Baustellen Überblick

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Verkehrsbeeinträchtigungen, Umleitungen bzw. Straßensperren aufgrund von Sanierungs- und Bauarbeiten im Gemeindegebiet Kottingbrunn.

Aktuelle Übersicht aller genehmigten Straßenbaustellen im Gemeindegebiet:

Baustellen-Info-Ortsgebiet Mai 2026

Baustellen Info Schlosshof Sperre

Ausbau Fernwärmenetz

Auftraggeber:                                   EVN Wärme GmbH
Ausführende(s) Unternehmen:     Uhl Bau GmbH
Bauzeit:                                             endgültige Wiederherstellungsarbeiten bis Winter 2026

Leitungsausbau Alpen Glasfaser / Magenta

Auftraggeber:                                   Alpen Glasfaser GmbH
Ausführende(s) Unternehmen:     Salko Concept GmbH und deren Sub-Unternehmer
Bauzeit:                                             endgültige Wiederherstellungsarbeiten ab Mai 2025

Von der Alpen Glasfaser GmbH (Magenta) wird auf eigene Kosten ein flächendeckendes Glasfasernetz in Kottingbrunn errichtet. Die Marktgemeinde Kottingbrunn ist dabei weder Auftraggeber von Magenta noch von den ausführenden Unternehmen.

Allgemeines zu den Asphaltarbeiten nach Grabungsarbeiten

Auf Grund der enormen Breite und Tiefe der Künetten in welchen die Fernwärmeleitungen von der EVN verlegt werden, wird von dieser der endgültige Fahrbahnbelag erst im kommenden Frühjahr hergestellt werden, um einerseits Setzungen abzuwarten und andererseits den Anrainern noch die Chance zu geben, sich ebenfalls an das Fernwärme-Netz anzuschließen.

Die Kosten für die Wiederherstellung der Straßen, insbesondere der Asphaltarbeiten werden von den jeweiligen Auftraggebern der Arbeiten, wie EVN, Wasserleitungsverband, Wiener Netze, Magenta, etc. getragen.

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Marktgemeinde Kottingbrunn unter bauamt@kottingbrunn.gv.at oder telefonisch unter 02252 76 104 – 141, damit die Bauamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter Ihre Anliegen mit den Einbautenträgern direkt abklären können.
Herzlichen Dank!

Leitungstausch Lichtwellenleiter / Wiener Netze

Auftraggeber: Wiener Netze
Ausführende(s) Unternehmen: Powerlines Energy Austria
Bauzeit: September 2025 bis Mai 2026

Infoschreiben WienerNetze Leitungstausch

Baustellen - FAQ´s

Wieso dauert die Baustelle so lange und warum werden die Künetten nicht früher zugeschüttet?
Die Sanierung oder Neuverlegung von Leitungen in der Straße beinhaltet eine Vielzahl von Arbeitsschritten, die teilweise auch von verschiedenen Gewerken und Firmen ausgeführt werden. Gerade bei Arbeiten, bei denen der Verkehr nicht umgeleitet wird, können diese durch eine Vielzahl von Unterbrechungen bedingt durch den aufrechten Verkehrsfluss die Arbeiten massiv verzögern.

Beim Fernwärmeausbau nimmt auf Grund der großen Durchmesser der Fernwärmerohre und der notwendigen Dämmung die Künette hier speziell im Vergleich zu anderen Einbauten enorm viel Platz in Anspruch. Die durchschnittliche Künette zur Fernwärmeverlegung umfasst auf einem Meter Länge circa 3m³ Erdreich, was zur besseren Vorstellung circa 38 Scheibtruhen-Füllungen entspricht. Im Gegensatz zu anderen Leitungen muss im Zuge der Fernwärme-Verlegung das Rohr auch noch geschweißt, gedämmt und vor dem Zuschütten befüllt und aufgeheizt (um die endgültige Ausdehnung zu erhalten) werden, was viel Zeit in Anspruch nimmt.

Wieso wird die Straße nach Abschluss der Arbeiten nicht sofort wieder asphaltiert?
Trotz des mehrschichtigen Wiedereinbaus des Aushubmaterials und Verdichtens des Erdreichs kann es immer wieder zu Setzungen in der verfüllten Künette kommen. Um diese Setzungen abzuwarten ist es vorgesehen die Baugruben nach dem Verfüllen vorerst provisorisch zu asphaltieren, um eine staubfreie Fahrbahn zu gewährleisten und erst zu einem späteren Zeitpunkt, bevorzugt nach den Wintermonaten die endgültige Asphaltdecke wieder herzustellen.

Des Weiteren wird seitens der Gemeindeverwaltung versucht, möglichst viele Einbautenträger (Wasser, Strom, Gas, Telekommunikation, …) dazu zu bewegen ihre Sanierungs- und Neuverlegungsarbeiten möglichst zeitnah zu einander durchzuführen, um dann nicht mehrmals, sondern nur einmal die Straße wiederherstellen zu lassen.

Wieso genehmigt die Gemeinde überhaupt Grabungsarbeiten?
Uns ist bewusst, dass Baustellen nicht nur für die Anrainer, sondern auch für die Verkehrsteilnehmer eine Belastung darstellen. Dennoch dürfen wir einerseits nicht willkürlich Sanierungsarbeiten oder die Neuverlegung von Leitungen verhindern, andererseits ist es im allgemeinen Interesse, dass das Leitungsnetz zur Sicherstellung der Versorgung mit Wasser, Gas, Strom etc. gewartet und saniert wird. Gleiches gilt für den Ausbau des Glasfaser- und des Fernwärmenetzes.

Wie erfolgt die Abstimmung der Arbeiten zwischen den unterschiedlichen Einbautenträgern?
Die Marktgemeinde Kottingbrunn lädt jährlich sämtliche Einbautenträger (Wasser, Strom, Gas, Telekommunikation, …) zu einer gemeinsamen Besprechung ein, um die anstehenden Arbeiten im laufenden und im kommenden Jahr verkehrstechnisch und zeitlich zu koordinieren. Trotzdem gibt es auf Grund von unvorhersehbaren oder von uns nicht beeinflussbaren Ereignissen ab und zu Änderungen im Baustellenablauf oder bei der Bauzeit.

Warum führt die Umleitung durch genau meine Straße?
Grundsätzlich wird versucht Vollsperren von Straßen und die damit in Verbindung stehenden Umleitungen zu verhindern, weil diese dann klarerweise mehr Verkehr für andere Straßenabschnitte bedeuten. Stehen Straßen die auf eben diese Mehrbelastung an Verkehr ausgelegt sind zur Verfügung, werden diese auch als Umleitungsstrecke eingeplant. Leider muss gerade bei Baustellen auf Hauptverkehrswegen der Verkehr oft über kleinere, nicht dafür ausgelegte Siedlungsstraßen umgeleitet werden, was dann eben so gut wie jeden treffen kann.

Wer ist für die Kontrolle von Geschwindigkeitsbeschränkungen und Halte- und Parkverboten im Baustellenbereich zuständig?
Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und auch der Verkehrsmaßnahmen im Zuge des Baustellenverkehrs vollstreckt und sanktioniert die zuständige Polizeiinspektion. Die Marktgemeinde Kottingbrunn ist nicht berechtigt die Einhaltung der höchst zulässigen Geschwindigkeit zu überwachen oder Falschparker zu strafen.