Interessentenbeitrag

Die Marktgemeinde Kottingbrunn erhebt gemäß § 13 des NÖ Tourismusgesetzes 2010 einen Interessentenbeitrag. Der Interessentenbeitrag ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe. Die Einhebung der Abgabe besorgt die Gemeinde im übertragenen Wirkungsbereich. Beim Interessentenbeitrag handelt es sich um einen Jahresbeitrag. Unter Beitragszeitraum ist das Kalenderjahr bzw. optional das abweichende Wirtschaftsjahr zu verstehen. 

Jeder Tourismusinteressent (=beitragspflichtige natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften des Unternehmensrechtes, vergleichbare rechtsfähige Gesellschaftsformen, Erwerbsgesellschaften des bürgerlichen Rechts, sowie Personenvereinigungen) hat bis 31. Mai eines jeden Jahres der Gemeinde eine Abgabenerklärung über den für die Abgabenberechnung maßgebenden Umsatz abzugeben. Die Abgabenerklärung ist unter Verwendung eines von der Gemeinde zugestellten Formulars abzugeben. 

Auf Verlangen der Abgabenbehörde hat der Abgabenpflichtige den für die Abgabenberechnung maßgebenden Umsatzsteuerbescheid im Original bzw. in Ablichtung oder sonstiger Unterlagen und Aufzeichnungen, denen bei der Abgabenberechnung Bedeutung zukommt, vorzulegen. 

Weitere Informationen zum NÖ Tourismusgesetz 2010 und zu den Verordnungen finden Sie unter der Homepage des Landes Niederösterreich.