Kanalbenützungsgebühr für den Schmutzwasserkanal

Kanalbenützungsgebühr - Was ist das? 

Für die Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Diese wird in vier gleichen Teilbeträgen (fällig am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) vorgeschrieben. 

Höhe der Abgabe
Zur Berechnung der laufenden Gebühr für die Benützung der öffentlichen Kanalanlage (Kanalbenützungsbühr) wird beim Schmutzwasserkanal der Einheitssatz für die Schmutzwasserentsorgung mit € 2,65 festgesetzt. 

Berechnungsfläche x Einheitssatz (+10% USt) 
Der Einheitssatz beträgt: Schmutzwasser EUR 2,65 (+10% USt) 

Die Berechnungsfläche ergibt sich aus den Geschossflächen aller angeschlossenen Geschosse, wobei angeschlossene Kellergeschosse (ausgenommen gewerbliche Nutzung) und nicht angeschlossene Gebäudeteile nicht berücksichtigt werden. 

Grundlage der Gebühr ist die Kanalabgabenordnung der Marktgemeinde Kottingbrunn. 

Verordung
Kanalabgabenordnung 
Verordnung über die Änderung der Kanalabgabenordnung der Marktgemeinde Kottingbrunn - Kanalbenützungsgebühr 2011
Änderung der Kanalabgabenordnung GR 15.12.2020