Kommunalsteuer

Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebstätte des Unternehmens gewährt worden sind. Die Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem Arbeitslöhne gewährt worden sind. 

Die Bemessungsgrundlage ist die Summe der Arbeitslöhne, die an die Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte gewährt worden sind. Die Höhe der Steuer ist 3 Prozent der Bemessungsgrundlage und ist vom Unternehmer selbst zu berechnen. 

Die Entrichtung der Steuer an den Gemeindeverband Baden hat bis zum 15. des darauf folgenden Monats unter Angabe der Kommunalsteuernummer zu erfolgen.

Zuständig
Für die Einhebung der Kommunalsteuer ist der GVA-Baden zuständig. Nähere Informationen finden Sie unter der Homepage des GVA Baden.