Nächtigungstaxe

Die Marktgemeinde Kottingbrunn erhebt gemäß § 12 des NÖ Tourismusgesetzes 2010 eine Nächtigungstaxe. Die Nächtigungstaxe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe. 

Die Einhebung dieser Abgabe besorgen die Gemeinden im übertragenen Wirkungsbereich. Der Abgabenpflicht unterliegen alle Personen, die im Gebiet einer Gemeinde des Landes Niederösterreichs in Gästeunterkünften nächtigen (Gast). 

Weitere Informationen zum NÖ Tourismusgesetz 2010 und zu den Verordnungen erhalten Sie auf der Homepage des Landes Niederösterreich